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Steuern, Zoll & Lieferdetails
Berechtigte Produkte werden aus der Türkei mit einer A.TR-Warenverkehrsbescheinigung versandt und können im Rahmen der Zollunion EU–Türkei zollfrei in die EU eingeführt werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Bestimmungsland. Gegebenenfalls kann sie während der Zollabfertigung vom Transportdienstleister an die Zollbehörde entrichtet und anschließend vom Empfänger eingezogen werden. Abfertigungs- oder Auslagegebühren können zusätzlich anfallen.
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Qualifizierte Produkte mit türkischem Präferenzursprung können mit der erforderlichen Ursprungserklärung im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Türkei mit 0 % Zoll eingeführt werden.
Die britische Einfuhrumsatzsteuer fällt weiterhin an. Sie kann gegebenenfalls während der Zollabfertigung vom Transportdienstleister verauslagt und anschließend vom Empfänger eingezogen werden. Abfertigungs- oder Auslagegebühren können zusätzlich anfallen.
Für Lieferungen außerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs können je nach Bestimmungsland, Zolltarifnummer und anwendbaren Präferenzabkommen Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer, GST oder andere lokale Abgaben anfallen.
Solche Beträge können gegebenenfalls im Rahmen der Zollabfertigung vom Transportdienstleister verauslagt und anschließend vom Empfänger eingezogen werden. Abfertigungs- oder Auslagegebühren können zusätzlich anfallen.














